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An welche Regeln muss sich eigentlich ein Kfz-Händler
halten, damit Sie als Endverbraucher sorglos einkaufen können?
Welche Standards müssen eingehalten werden? Wie können
Sie einen Kfz-Händler auf einen Blick erkennen, der diese
Regeln auch beachtet und dem Sie folglich vertrauen können?
§
1 Wettbewerbsrechtlich konforme Inserate / Inseratsgestaltung
*
1.1 Datum der Erstzulassung ist korrekt anzugeben
1.2 Der Fahrzeugendpreis muss lt. Preisangabevorordnung §1,
Abs. 1,
brutto inkl. aller sonstigen Preisbestandteile angegeben werden
und zu
diesem Preis vor Ort zu erwerben sein.
1.3 Leasing-Raten dürfen nicht als Gesamtpreis bei online
Inseraten
eingestellt werden. Eigens dafür vorgesehene Felder sind
zu nutzen.
1.4 Bekannte Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges muss im Inserat
als km-Stand angegeben werden, Laufleistung evtl. AT Motoren
sind gesondert auszuweisen
§
2 Zusagen
2.1 Zusagen an Händlerkollegen sind verbindlich - mündlich
sowie schriftlich.
2.2 Fahrzeuglieferungen & -abholungen erfolgen in der
vereinbarten Frist
§
3 Fahrzeugangebote
3.1 Bestell- und Agenturfahrzeuge sind kenntlich zu machen
[online und lokal]
3.2 Vermittlungs- und Bestellfahrzeuge von anderen Anbietern
dürfen nur
mit Wissen und Einverständnis des Lieferanten angeboten
werden.
§
4 Fahrzeugverkäufe
4.1 Das handeln von Fahrzeugen nur nach der neuen Schuldrechtsreform
-
Fingierte Privatverkäufe zur Umgehung der Gewährleistung
sind nicht gestattet.
4.2 Fahrzeugbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und
Gewissen
und sind verbindliche Zusagen
4.3 Auf Wunsch des Kunden muss der Händler einer Überprüfung
des Fahrezeuges
durch einen unabhängigen Dritten [ADAC, Dekra, TÜV,
KÜS, GTÜ, etc.] zustimmen.
Die Verteilung der entstehenden Kosten bleibt von diesem Punkt
unberührt. *
*Geprüfte Verkäufer
können leider nur nach den Vorschriften ihres Arbeitgebers
handeln und diesen Punkt nicht garantieren.
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